Teil 2 der WOLA.blog-Serie: Rentenkommission, Beamtenstaat und Gerechtigkeit.
In Teil 1 ging es um den politischen Aufschlag: Die Regierung spricht von Rentenreform, die Bürger sollen wieder zahlen – und der Beamtenstaat bleibt weitgehend geschützt.
Dieser zweite Teil rechnet. Nicht theoretisch. Nicht in Floskeln. Sondern in Euro, Stundenlohn, Besoldungsgruppen und Lebenswirklichkeit.
Nicht reden. Rechnen: Was Beamte wirklich bekommen
Der Bürger soll Reformen schlucken, Beiträge zahlen, länger arbeiten und im Alter mit weniger Sicherheit leben. Aber wenn man Beamtenbesoldung, Familienzuschläge, Kindergeld, Sonderzahlungen, Beihilfe, Urlaub, Arbeitsplatzsicherheit und Pension nebeneinanderlegt, sieht man: Die eigentliche Sonderwelt liegt nicht beim normalen Rentner. Sie liegt im staatlichen Versorgungssystem.
Viele Menschen hören Begriffe wie A6, A8, A10 oder A13 und können damit wenig anfangen. Genau darin liegt ein Problem. Die Debatte bleibt abstrakt. Man redet über Besoldungsgruppen, Stufen, Familienzuschläge, Beihilfe und Pensionen – aber kaum jemand sieht auf einen Blick, was das in der normalen Arbeitswelt bedeutet.
Das Problem beginnt schon bei der Sprache: Der Arbeiter kennt seinen Stundenlohn. Der Beamte kennt seine Besoldungsgruppe. Der Bürger hört A8, A10 oder A13 – und kann es kaum in seine eigene Arbeitswelt übersetzen.
Wichtiger Hinweis: Dieser Beitrag ist kein Angriff auf einzelne Beamte, Polizisten, Feuerwehrleute, Soldaten, Lehrer oder Verwaltungsmitarbeiter. Wer im Einsatz sein Leben riskiert, hat Anspruch auf Schutz, Fürsorge und Hinterbliebenenversorgung. Es geht um etwas anderes: um Transparenz. Der normale Arbeiter, Handwerker, Selbstständige, Unternehmer und Rentner muss endlich verstehen können, welches System er mitfinanziert – und warum sein eigenes Altersrisiko trotzdem immer weiter wächst.
Erst übersetzen, dann vergleichen: Was bedeuten A6, A8, A10 oder A13?
Für Bürger, die nicht im Beamtenrecht leben, sind diese Kürzel kaum greifbar. Deshalb muss man sie in normale Sprache übersetzen.
| Besoldungs-/Laufbahnbereich | Verständlich erklärt | Typische Beispiele im Staatsbereich | Vergleichbare private Wirklichkeit |
|---|---|---|---|
| Einfacher Dienst A3 bis A6 |
Einfache Dienst-, Ordnungs-, Hilfs- oder Vollzugsfunktionen. Heute deutlich weniger prägend als früher. | Amtsgehilfe, Amtsmeister, Wachtmeister, einfache Dienst- oder Vollzugsfunktionen; je nach Bund/Land unterschiedlich. | Helfertätigkeiten, Lager, einfache Verwaltung, Empfang, einfache Sicherheitsdienste. |
| Mittlerer Dienst A6 bis A9 |
Ausbildungsberufe im Staatsdienst, oft mit Vorbereitungsdienst oder abgeschlossener Berufsausbildung. | Verwaltung, Zoll, Polizei, Feuerwehr, Justizvollzug, technische Dienste – je nach Laufbahn und Dienstherr. | Facharbeiter, Geselle, Schlosser, Kfz-Mechatroniker, Anlagenmechaniker, Monteur, Produktionsmitarbeiter, erfahrener Sachbearbeiter. |
| Gehobener Dienst A9 bis A13 |
Fach- und Führungsbereich mit höherer Qualifikation, häufig Fachhochschule, Bachelor, duales Studium oder vergleichbare Laufbahnausbildung. | Inspektor, Amtmann, Amtsrat, Kommissar-Laufbahnen, technische Sachbearbeitung, gehobene Verwaltung. | Meister, Techniker, Bauleiter, Projektleiter, kaufmännische Leitung kleinerer Einheiten, qualifizierte Fachkraft mit Verantwortung. |
| Höherer Dienst A13 bis A16 / B-Besoldung |
Akademischer Führungs- und Expertenbereich, meist Master, Staatsexamen oder vergleichbare Qualifikation. | Regierungsrat, Studienrat, Oberrat, Direktor, höhere Polizei-/Justiz-/Ministerialfunktionen. | Ingenieur, Jurist, Akademiker, leitende Fachkraft, mittleres bis höheres Management, Behörden- oder Abteilungsleitung. |
Diese Tabelle ist eine Orientierung, keine individuelle Stellenbewertung. Bund, Länder, Kommunen, Polizei, Feuerwehr, Justiz, Verwaltung, Zoll, Bundeswehr und technische Dienste können unterschiedlich organisiert sein.
Erst wenn man A6, A8, A10 oder A13 in normale Berufsbilder übersetzt, sieht der Bürger: Das ist nicht irgendeine abstrakte Tabelle. Das ist seine eigene Arbeitswelt – nur mit staatlicher Absicherung daneben.
Nicht jeder im öffentlichen Dienst ist Beamter
Auch das muss sauber getrennt werden. Der öffentliche Dienst besteht nicht nur aus Beamten. Viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst sind Tarifbeschäftigte. Sie sind Arbeitnehmer, bekommen Entgelt nach TVöD oder TV-L und haben nicht automatisch Beamtenversorgung.
Nach vorläufigen Zahlen des Statistischen Bundesamtes waren am 30. Juni 2025 rund 5,475 Millionen Menschen im öffentlichen Dienst beschäftigt. Davon waren rund 1,812 Millionen Beamte und Richter, rund 168.100 Berufs- und Zeitsoldaten und rund 3,495 Millionen Arbeitnehmer.
| Status im öffentlichen Dienst, vorläufig 2025 | Anzahl | Anteil am öffentlichen Dienst | Einordnung |
|---|---|---|---|
| Beamte und Richter | 1.812.100 | ca. 33,1 % | öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis, Besoldung, Versorgung, Beihilfe je nach Rechtssystem |
| Berufs- und Zeitsoldaten | 168.100 | ca. 3,1 % | keine Beamten, aber ebenfalls staatliche Besoldungs- und Versorgungssystematik |
| Arbeitnehmer / Tarifbeschäftigte | 3.494.900 | ca. 63,8 % | normale Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst, meist nach Tarifvertrag |
| Beamte, Richter und Soldaten zusammen | 1.980.200 | ca. 36,2 % | staatliche Sonderstatus- und Versorgungssysteme, aber nicht alles identisch |
WOLA.blog wirft nicht alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst in einen Topf. Genau das wäre falsch. Entscheidend ist die Frage: Wer steht im normalen Arbeitnehmer- und Rentensystem – und wer steht in einem staatlichen Besoldungs- und Versorgungssystem?
Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienst, Bundeswehr: Genau unterscheiden
| Bereich | Status | Faire Einordnung |
|---|---|---|
| Freiwillige Feuerwehr | Ehrenamt / Aufwandsentschädigung | Nicht mit Beamtenbesoldung vergleichbar. Diese Menschen leisten Dienst für die Gemeinschaft, oft neben ihrem normalen Beruf. |
| Berufsfeuerwehr | häufig Beamtenlaufbahn, je nach Kommune und Land | Hier kann Beamtenbesoldung und Beamtenversorgung greifen. Gleichzeitig ist der Einsatzdienst körperlich und persönlich riskant. |
| Polizei | in der Regel Beamtenlaufbahn | Polizeibeamte tragen reales Einsatzrisiko. Das rechtfertigt Schutz und Versorgung, ändert aber nichts daran, dass das System transparent verglichen werden muss. |
| Rettungsdienst | häufig Tarifbeschäftigte, nicht automatisch Beamte | Notfallsanitäter und Rettungsdienstkräfte leisten harte Arbeit, stehen aber nicht automatisch im Beamtenstatus. |
| Bundeswehr | Soldaten sind keine Beamten, aber öffentlich-rechtlicher Sonderstatus | Soldaten werden besoldet und stehen nicht in normaler Arbeitnehmerlogik. Berufssoldaten haben eigene Versorgungssysteme. |
| Technische Berufe beim Staat | Tarifbeschäftigte, Beamte oder Soldaten möglich, je nach Stelle | Ein Kfz-Mechatroniker, Schlosser oder Techniker beim Bund ist nicht automatisch Beamter. Genau deshalb muss man genau hinsehen. |
Es geht nicht darum, Einsatzkräfte schlechtzureden. Es geht darum, dass der normale Arbeiter, Handwerker, Monteur, Selbstständige und Rentner endlich versteht, welches System er finanziert – und warum sein eigenes Altersrisiko trotzdem immer weiter wächst.
Warum wir keine erfundene Prozenttabelle nach Laufbahngruppen verwenden
Eine bundesweite Prozentverteilung nach einfachem, mittlerem, gehobenem und höherem Dienst wäre für diese Debatte hilfreich. Aber sie muss belastbar sein. Solange sie nicht sauber aus einer amtlichen Auswertung nach Besoldungs- und Laufbahngruppen entnommen ist, wird WOLA.blog dazu keine Fantasiezahlen veröffentlichen.
Denn genau an solchen Stellen werden Beiträge angreifbar. Eine ungenaue Prozentzahl reicht, und Gegner reden nicht mehr über die Sache, sondern nur noch über den Fehler.
Lieber eine klare, belegbare Tabelle weniger – als eine ungenaue Zahl zu viel.
Die normale Lohnwelt: Mindestlohn, Mitte, obere Einkommen
Jetzt kommt die zweite Übersetzung: Was bedeutet der normale Stundenlohn im Verhältnis zu Beamtenbesoldung?
Viele Menschen wissen, was sie pro Stunde verdienen. 13,90 Euro. 20 Euro. 22 Euro. 25 Euro. Vielleicht 30 Euro. Aber kaum jemand kann diese Beträge sofort in Monatsbrutto, Verteilung und staatliche Besoldung übersetzen.
Nach der Lohnspreizung des Statistischen Bundesamtes lag der Median-Bruttostundenverdienst im April 2025 bei 21,48 Euro. Das heißt: Die eine Hälfte lag darunter, die andere darüber. Das 9. Dezil lag bei 39,65 Euro. Vereinfacht: Rund 90 Prozent lagen bei oder unter diesem Bereich, rund 10 Prozent darüber.
| Amtliche Lohnmarke, April 2025 | Bruttostundenverdienst ohne Sonderzahlungen | Was bedeutet das? |
|---|---|---|
| 1. Dezil | 13,46 € | unterer Lohnbereich; 10 Prozent liegen etwa bei oder unter dieser Schwelle |
| Median | 21,48 € | die Mitte: 50 Prozent liegen darunter, 50 Prozent darüber |
| 9. Dezil | 39,65 € | oberer Bereich; erst ab etwa 40 Euro beginnt der obere Zehntelbereich |
Das ist wichtig, weil 30 Euro brutto pro Stunde zwar ordentlich klingt, aber noch kein Spitzengehalt ist. Spitzengehälter, Managergehälter und Millionengehälter gibt es natürlich. Aber sie bilden nicht die normale Arbeitswirklichkeit ab. Genau deshalb sind Median und Dezile wichtig: Sie verhindern, dass ein paar sehr hohe Einkommen die Realität der Mehrheit verdecken.
30 Euro brutto pro Stunde ist ordentlich. Aber es ist nicht die Welt der Millionengehälter. Der obere Zehntelbereich beginnt amtlich erst ungefähr bei 40 Euro.
Stundenlohn in Monatsbrutto übersetzt
| Stundenlohn | Monatsbrutto bei 150 Std. | Monatsbrutto bei ca. 173 Std. | Einordnung |
|---|---|---|---|
| 13,90 € | 2.085 € | 2.405 € | gesetzlicher Mindestlohn 2026; kaum ein Einkommen, auf dem man ein sicheres Leben aufbauen kann |
| 14,32 € | 2.148 € | 2.477 € | Niedriglohnschwelle April 2025; 6,3 Millionen Jobs lagen im Niedriglohnbereich |
| 20 € | 3.000 € | 3.460 € | für viele Menschen bereits harte normale Arbeitsrealität, aber kein Wohlstand |
| 22 € | 3.300 € | 3.806 € | nahe an der statistischen Mitte |
| 25 € | 3.750 € | 4.325 € | ordentlich, aber bei heutigen Kosten nicht automatisch Wohlstand |
| 30 € | 4.500 € | 5.190 € | gut bezahlt, aber statistisch noch nicht Spitzenbereich |
| 40 € | 6.000 € | 6.920 € | ungefähr oberer Zehntelbereich |
| 50 € | 7.500 € | 8.650 € | klarer Spitzenbereich, nicht normale Arbeitnehmerwirklichkeit |
Und selbst diese Monatsbruttowerte zeigen nur die Einnahmeseite. Davon gehen Steuern, Sozialabgaben, Miete, Energie, Lebensmittel, Auto, Versicherungen, Kinder, Reparaturen, Rücklagen und Altersvorsorge ab.
Bei heutigen Kosten ist ein Brutto von 3.300 oder 3.750 Euro kein Wohlstand. Es ist für viele Menschen nur noch Durchhalten.
Die Schere: Der Arbeitnehmer verliert in Krisen Boden
In jeder Wirtschaftskrise passiert dasselbe: Unternehmen geraten unter Druck, Aufträge brechen ein, Kosten steigen, Arbeitskräfte werden hinterfragt – in Anzahl und Gehalt. Wer sich heute bewirbt und 5.000 Euro brutto fordert, wird in vielen Betrieben angesehen, als verlange er etwas Unanständiges.
Das liegt nicht daran, dass jeder Unternehmer böse ist. Es liegt daran, dass der Unternehmer Lohnkosten, Sozialabgaben, Auftragsrisiko, Vorfinanzierung, Ausfallrisiko und Marktdruck tragen muss.
Beim Beamten funktioniert das anders. Dort wird eine Laufbahn beschrieben, eine Besoldungsgruppe zugeordnet und dann nach Tabelle bezahlt. A6. A7. A8. A10. A13. Dazu kommen Stufen, Familienzuschläge, Beihilfe, Versorgung und Pension.
Der Arbeitnehmer verhandelt im Risiko. Der Beamte steigt im System. Genau hier klappt die Schere auseinander.
Das ist der politische Kern: Der normale Lohn wird in Krisen gedrückt, gedeckelt, verschoben oder durch den Markt begrenzt. Die staatliche Besoldungs- und Versorgungssystematik bleibt dagegen als geschützter Apparat bestehen.
Was steht bei Beamten monatlich im Raum?
Die folgende Rechnung arbeitet mit Bundesbeamten als Beispiel. Länder können abweichen. Die 2026er Werte sind als öffentliches Rechenmodell auf Basis veröffentlichter Bundesbesoldungsübersichten zu verstehen. Entscheidend ist der Mechanismus: Grundbesoldung, Kindergeld, beamtenrechtliche Familienleistung und weitere Versorgungsvorteile stehen nebeneinander.
| Bundesbeamter, Rechenmodell Bund 2026 | ohne Kind | mit 1 Kind | mit 2 Kindern | mit 3 Kindern |
|---|---|---|---|---|
| A8 Stufe 6 | 4.179,54 € | 4.756,20 € | 5.161,58 € | 5.876,64 € |
| A10 Stufe 6 | 5.057,26 € | 5.633,92 € | 6.039,30 € | 6.754,36 € |
| A13 Stufe 6 | 6.792,40 € | 7.369,06 € | 7.774,44 € | 8.489,50 € |
Diese Zahlen enthalten noch nicht den vollen Wert von Beihilfe, Kinder-Beihilfe, Pension, Arbeitsplatzsicherheit, Urlaub, Umzugskosten, Trennungsgeld, Dienstunfallfürsorge, Mindestversorgung oder Hinterbliebenenversorgung.
Wer nur auf das Grundgehalt schaut, sieht nicht das Beamtenpaket. Er sieht nur die Eingangstür.
Kindergeld plus Beamten-Familienzuschlag: Der Doppelblock
Kindergeld ist kein Beamtenprivileg. Kindergeld bekommen grundsätzlich alle Eltern, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Aber beim Beamten kommt zum Kindergeld zusätzlich eine beamtenrechtliche Familienleistung hinzu.
| Kinderzahl | Beamten-Familienzuschlag / Kinderblock im Rechenmodell | Kindergeld 2026 | Zusammen zusätzlich pro Monat |
|---|---|---|---|
| 1 Kind | 317,66 € | 259,00 € | 576,66 € |
| 2 Kinder | 464,04 € | 518,00 € | 982,04 € |
| 3 Kinder | 920,10 € | 777,00 € | 1.697,10 € |
Beim Arbeitnehmer heißt es oft: Kindergeld. Beim Beamten heißt es: Kindergeld plus Familienzuschlag plus Beihilfe plus Versorgungssystem.
Beamtenbeträge in Stundenlohn übersetzt
Damit der normale Bürger die Größenordnung erkennt, übersetzen wir die sichtbaren Monatsbeträge in rechnerische Stundenwerte. Das ist kein echter Stundenlohn des Beamten, sondern eine Vergleichshilfe.
| Beamtenbetrag im Rechenmodell | Monatsbetrag | entspricht bei 150 Std. | entspricht bei ca. 173 Std. | Was noch nicht vollständig bewertet ist |
|---|---|---|---|---|
| A8 Stufe 6 ohne Kind | 4.179,54 € | 27,86 €/h | 24,16 €/h | Beihilfe, Pension, Arbeitsplatzsicherheit, Sonderlogik |
| A8 Stufe 6 mit 3 Kindern | 5.876,64 € | 39,18 €/h | 33,97 €/h | Beihilfe, Kinder-Beihilfe, Pension, Sicherheit |
| A10 Stufe 6 mit 3 Kindern | 6.754,36 € | 45,03 €/h | 39,04 €/h | staatliches Versorgungssystem nicht vollständig eingepreist |
| A13 Stufe 6 mit 3 Kindern | 8.489,50 € | 56,60 €/h | 49,07 €/h | Pension, Beihilfe, Arbeitsplatzsicherheit und Versorgung nicht vollständig eingepreist |
Ein Beamter A13 Stufe 6 mit drei Kindern liegt in diesem sichtbaren Rechenmodell bei 8.489,50 Euro im Monat. Das entspricht bei 173 Monatsstunden rechnerisch fast 49 Euro pro Stunde – ohne dass Beihilfe, Pension, Arbeitsplatzsicherheit und Versorgung vollständig bewertet sind.
Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und Sonderzahlungen
Ein weiterer Punkt wird in der öffentlichen Debatte oft durcheinandergeworfen: Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und Jahressonderzahlungen.
In der freien Wirtschaft gibt es keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld. Ein solcher Anspruch entsteht nur, wenn er im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag, in einer Betriebsvereinbarung, durch betriebliche Übung oder über den Gleichbehandlungsgrundsatz begründet ist.
Viele Arbeitgeber gehen heute dazu über, Sonderzahlungen zu vermeiden oder zu sagen: „Das ist alles im Brutto enthalten.“ Für den Betrieb ist das nachvollziehbar: Er will planbare Monatskosten und keine zusätzlichen Sonderbelastungen. Für den Arbeitnehmer bedeutet es aber: Er muss verhandeln, hoffen oder verzichten.
Bei Bundesbeamten wurde die frühere jährliche Sonderzahlung, also das sogenannte Weihnachtsgeld, zum 1. Juli 2009 in die monatlich zustehenden Bezüge integriert. Sie erscheint also nicht mehr unbedingt als großer Extraposten am Jahresende, steckt aber rechnerisch im System.
| Bereich | Weihnachtsgeld / Sonderzahlung | Einordnung |
|---|---|---|
| Bundesbeamte | frühere jährliche Sonderzahlung seit 2009 in monatliche Bezüge integriert | nicht als Extraposten sichtbar, aber im System enthalten |
| Landesbeamte | je nach Bundesland unterschiedlich: teils Sonderzahlung, teils gekürzt, teils integriert | schwer vergleichbar, aber weiterhin Teil des Besoldungssystems |
| Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst | Jahressonderzahlung nach TVöD/TV-L | tariflich geregelt, nicht bloß freiwillig |
| Privatwirtschaft / Handwerk / Mittelstand | kein allgemeiner gesetzlicher Anspruch | oft unsicher, verhandelbar oder vom Arbeitgeber abhängig |
Beim Arbeiter heißt es: „Das ist alles schon im Brutto drin.“ Beim Staat heißt es: „Wir integrieren die Sonderzahlung in die Bezüge.“ Am Ende bleibt der Unterschied: Der eine muss verhandeln, der andere steht im System.
Beihilfe: Der nächste geldwerte Vorteil
Die Beihilfe ist in den Monatsbeträgen noch gar nicht vollständig bewertet.
Bundesbeamte und ihre Familien haben Anspruch auf Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen. Für berücksichtigungsfähige Kinder nennt das Bundesverwaltungsamt einen Beihilfebemessungssatz von 80 Prozent.
Das bedeutet: Beim Beamtenhaushalt kommt nicht nur Geld auf das Konto. Es kommt auch eine staatliche Gesundheitsabsicherung hinzu, die in normalen Bruttovergleichen meist nicht mitgerechnet wird.
Wer Beihilfe, Kinder-Beihilfe und Pension ausblendet, rechnet die Beamtenwelt künstlich klein.
Der entscheidende Unterschied: Der Arbeiter muss vorsorgen, der Beamte wird versorgt
Ein Arbeitnehmer mit 22, 25 oder sogar 30 Euro brutto pro Stunde muss aus seinem Einkommen alles selbst stemmen:
- Miete oder Kredit
- Energie
- Lebensmittel
- Auto
- Versicherungen
- Kinder
- Reparaturen
- Urlaub
- Rücklagen
- private Altersvorsorge
- Krankheits- und Arbeitsplatzrisiken
Der Beamte hat dagegen neben der Besoldung ein staatliches Sicherungssystem:
- Familienzuschlag
- Kindergeld
- Beihilfe
- Kinder-Beihilfe
- Sonderzahlungslogik
- Pension
- Mindestversorgung
- Hinterbliebenenversorgung
- Urlaub
- Arbeitsplatzsicherheit
- kein normales Insolvenzrisiko des Arbeitgebers
Der Arbeiter muss aus seinem Lohn Sicherheit bauen. Der Beamte bekommt Sicherheit als Systembestandteil.
Warum die Schieflage politisch explodiert
Deutschland redet seit Jahren über Rentenreform. Über längeres Arbeiten. Über Beitragssätze. Über Minijobs. Über Selbstständige. Über Rentenniveau. Über Bundeszuschüsse. Über alles Mögliche.
Aber der geschützte Beamtenstaat bleibt in der politischen Debatte erstaunlich unangetastet.
Der normale Beschäftigte verliert in jeder Krise ein Stück Boden. Der Unternehmer muss Löhne finanzieren, wenn der Markt schwächelt. Der Selbstständige trägt Krankheit, Kundenrisiko, Ausfallrisiko und Insolvenzgefahr. Der Rentner bekommt erzählt, dass alles schwieriger wird.
Und dann kommt eine Rentenkommission und verkauft Wattebauschwürfe als große Reform.
Der Arbeiter zahlt. Der Unternehmer haftet. Der Rentner verliert. Der Beamtenstaat bleibt geschützt.
Was diese Zahlen politisch bedeuten
Diese Tabellen sind kein Angriff auf einzelne Beamte. Es geht nicht darum, Lehrer, Polizisten, Feuerwehrleute, Richter, Soldaten oder Verwaltungsmitarbeiter persönlich anzugreifen.
Aber es geht um eine Systemfrage:
Wenn die Regierung von Rentenreform spricht, wenn Minijobber, Selbstständige, Arbeitnehmer, Unternehmer und Rentner neu belastet oder neu sortiert werden sollen, dann darf die Beamtenversorgung nicht als Sonderwelt stehen bleiben.
Dann muss alles auf den Tisch:
- Grundbesoldung
- Stufenaufstieg
- Familienzuschlag
- Kindergeld
- Sonderzahlungen und integrierte Sonderzahlungen
- Beihilfe
- Kinder-Beihilfe
- Pension
- Mindestversorgung
- Hinterbliebenenversorgung
- Urlaub
- Umzugskosten
- Trennungsgeld
- Arbeitsplatzsicherheit
Erst dann kann man ehrlich vergleichen.
WOLA.blog sagt: Schluss mit Nebel. Zahlen auf den Tisch.
Die Rentendebatte wird oft absichtlich kompliziert geführt. Rentenniveau, Beitragssätze, Nachhaltigkeitsfaktor, Kapitalrente, Kommissionsempfehlungen – alles technisch, alles schwer greifbar.
Aber der Bürger versteht Euro.
Er versteht seinen Stundenlohn.
Er versteht, wenn jemand mit 13,90 Euro Mindestlohn auf 2.085 Euro brutto bei 150 Stunden kommt.
Er versteht, wenn 22 Euro Stundenlohn bei 150 Stunden 3.300 Euro brutto bedeuten.
Er versteht, wenn 40 Euro pro Stunde bereits ungefähr im oberen Zehntelbereich liegen.
Und er versteht, wenn ein Beamtenhaushalt A13 Stufe 6 mit drei Kindern im sichtbaren Rechenmodell bei 8.489,50 Euro monatlich liegt – ohne dass Beihilfe, Pension und Arbeitsplatzsicherheit vollständig bewertet sind.
Nicht reden. Rechnen. Genau daran scheitert die politische Schönfärberei.
Der nächste Teil dieser Serie
Im nächsten Beitrag geht es um die Beamtenpension selbst:
1,79375 Prozent pro Dienstjahr. 71,75 Prozent Höchstsatz. 40 Jahre bis zum Pensionsdeckel.
Und um den Satz, der diese Schieflage auf den Punkt bringt:
Der Beamte fragt nach 40 Jahren, wie er möglichst abschlagsarm und schnell rauskommt. Der Arbeiter fragt nach 40 Jahren, ob sein Körper überhaupt noch fünf Jahre schafft.
WOLA.blog bereitet eine Rentenpetition vor
Dieses Rentendesaster muss beendet werden. Nicht gegen Beamte als Menschen. Nicht gegen einzelne Berufsgruppen. Sondern gegen ein System, das zwei Welten geschaffen hat:
Eine Welt der Beitragszahler, Risikoträger und Steuerzahler.
Und eine Welt der staatlich lebenslang abgesicherten Sonderversorgung.
WOLA.blog bereitet deshalb eine Rentenpetition vor. Ziel ist eine faire, transparente und gemeinsame Altersversorgung, bei der nicht länger nur Arbeitnehmer, Rentner, Selbstständige, Minijobber und Unternehmer die Hauptlast tragen, während der Beamtenstaat geschont wird.
Sobald die Petition online ist: nicht nur lesen. Abstimmen. Weiterleiten. Druck machen.
Quellen und weiterführende Informationen
- Statistisches Bundesamt: Bruttostundenverdienste nach Dezilen, Lohnspreizung, April 2025
- Statistisches Bundesamt: Niedriglohnquote April 2025 – 6,3 Millionen Jobs im Niedriglohnsektor
- Bundesregierung: Gesetzlicher Mindestlohn 2026 und 2027
- Statistisches Bundesamt: Beschäftigte des öffentlichen Dienstes nach Art des Dienst- oder Arbeitsverhältnisses
- Statistisches Bundesamt: Öffentlicher Dienst 2025
- Bundesinnenministerium: Laufbahnrecht der Beamtinnen und Beamten
- Öffentlicher-Dienst.org: Bundesbesoldungstabelle 2026, Rechenmodell Bund
- Bundesinnenministerium: Besoldung der Beamtinnen und Beamten
- Bundesfamilienministerium: Kindergeld
- Bundesverwaltungsamt: Beihilfe für Bundesbedienstete
- Bundesverwaltungsamt: Beihilfehöhe für Beamte, Anwärter und Kinder
- Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen: Integration der jährlichen Sonderzahlung in monatliche Bezüge ab 1. Juli 2009
- dbb beamtenbund: Sonderzahlungen bei Bund und Ländern
- Gesetze im Internet: § 14 Beamtenversorgungsgesetz – Höhe des Ruhegehalts
- Bundeswehr: Besoldung, Entgelt, Zulagen, Tabellen und Versorgung
- BMAS: Rentenkommission 2026
Hinweis: Die Tabellen sind Rechenmodelle auf Basis öffentlich zugänglicher Werte. Bundesländer, konkrete Familienkonstellationen, Dienstherr, Wohnort, Besoldungsrecht, Tarifrecht und Rechtsstand können zu Abweichungen führen. Die Grundaussage bleibt: Wer nur Grundgehalt oder Pension betrachtet, verschweigt wesentliche Teile des beamtenrechtlichen Gesamtpakets.