WOLA.blog-Serie: Rentenkommission, Beamtenstaat und Rente für alle – Teil 6
Der Unternehmer zahlt Steuern – und steht im Alter oft mit leeren Händen da
Der Unternehmer schafft Arbeit, zahlt Abgaben, finanziert vor, haftet persönlich oder wirtschaftlich – und wenn es schlecht läuft, bleibt am Ende nicht Sicherheit, sondern Risiko.
In der Rentendebatte wird viel über Arbeitnehmer gesprochen. Über Beitragszahler. Über Rentenniveau. Über längere Lebensarbeitszeit. Über private Vorsorge.
Aber eine Gruppe fällt dabei immer wieder durch das Raster: Unternehmer, Selbstständige, kleine Betriebe, Handwerker, Dienstleister, Ladeninhaber, Freiberufler und Mittelständler.
Sie halten mit Arbeit, Risiko und Steuerleistung große Teile dieses Landes am Laufen. Aber im Alter haben viele keine Beamtenpension, keine Beihilfe, keinen Dienstherrn und keine garantierte Versorgung. Sie haben das, was nach einem Unternehmerleben übrig bleibt. Und manchmal ist das erschreckend wenig.
Der Arbeiter zahlt. Der Unternehmer haftet. Der Rentner verliert. Der Beamtenstaat bleibt geschützt.
Worum es in diesem Beitrag geht
In Beitrag 1 ging es um den politischen Aufschlag: Das Füllhorn bleibt im Beamtenstaat.
In Beitrag 2 ging es ums Rechnen: Nicht reden. Rechnen: Was Beamte wirklich bekommen.
In Beitrag 3 ging es um die Pension: Nach 40 Jahren ist der Beamte durch.
In Beitrag 4 ging es um Arbeiter, Handwerk, Mittelstand und Risiko: Der Arbeiter schafft Werte – der Beamtenstaat kassiert Sicherheit.
In Beitrag 5 ging es um das ganze Versorgungspaket: Nicht nur Pension: Das verschwiegene Versorgungspaket der Beamten.
Jetzt geht es um die Menschen, die oft zwischen allen Stühlen sitzen: die Unternehmer und Selbstständigen. Sie zahlen, haften, organisieren, tragen Verantwortung – und haben trotzdem keine automatische staatliche Alterssicherung wie Beamte.
Der Unternehmer lebt nicht vom Sicherheitsversprechen
Ein Beamter hat einen Dienstherrn. Ein Unternehmer hat Kunden.
Das klingt banal. Aber genau darin liegt der große Unterschied. Der Dienstherr ist dauerhaft angelegt. Der Kunde kann morgen weg sein. Der Auftrag kann platzen. Die Rechnung kann offenbleiben. Die Bank kann Druck machen. Das Finanzamt kann trotzdem Vorauszahlungen verlangen. Die Krankenkasse erwartet Beiträge. Mitarbeiter erwarten Lohn. Lieferanten erwarten Zahlung.
Der Unternehmer lebt nicht in einer Laufbahn. Er lebt im Markt. Und der Markt garantiert nichts.
Der Arbeitnehmer verhandelt im Risiko. Der Beamte steigt im System. Der Unternehmer haftet zusätzlich für das Risiko anderer.
Wer über Gerechtigkeit spricht, muss diesen Unterschied sehen. Der Unternehmer ist nicht automatisch reich. Der Selbstständige ist nicht automatisch abgesichert. Der Mittelständler ist nicht automatisch Gewinner. Viele stehen jeden Monat zwischen Auftrag, Lohn, Material, Steuern, Bürokratie und Liquidität.
3,7 Millionen Selbstständige – aber keine gemeinsame sichere Alterswelt
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes gab es im Jahresdurchschnitt 2025 in Deutschland rund 3,7 Millionen Selbstständige einschließlich mithelfender Familienangehöriger. Diese Gruppe ist nicht klein. Sie ist ein wichtiger Teil der Arbeits- und Wirtschaftsrealität.
Aber Selbstständige bilden keine einheitliche Sicherheitswelt. Einige sind in berufsständischen Versorgungswerken. Einige sind pflichtversichert. Einige zahlen freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung. Einige haben private Vorsorge. Einige haben Immobilien. Einige haben gar nichts Sicheres. Und manche merken erst sehr spät, dass Umsatz nicht Vorsorge ist.
Die Deutsche Rentenversicherung weist darauf hin, dass bestimmte Selbstständige automatisch der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegen. Dazu gehören zum Beispiel bestimmte Handwerker, Lehrer, Erzieher, Pflegepersonen, Hebammen, Künstler und Publizisten oder Selbstständige mit nur einem Auftraggeber. Andere Selbstständige können sich freiwillig versichern oder auf Antrag pflichtversichern.
Genau das zeigt das Problem: Es gibt kein einfaches, gemeinsames und für alle Selbstständigen verständliches Alterssicherungssystem. Es gibt viele Wege, viele Sonderregeln und viele Lücken.
Umsatz ist keine Rente
Viele Menschen sehen beim Unternehmer nur den Umsatz. Sie sehen den Transporter. Die Halle. Den Laden. Die Maschine. Die Rechnung. Den Auftrag.
Aber Umsatz ist nicht Gewinn. Gewinn ist nicht verfügbare Sicherheit. Und verfügbare Sicherheit ist noch lange keine Altersversorgung.
Aus dem Umsatz müssen oft zuerst bezahlt werden:
- Material, Ware und Vorleistungen,
- Löhne und Gehälter,
- Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung,
- Miete, Leasing, Energie und Fahrzeuge,
- Versicherungen, Steuerberatung und Verwaltung,
- Maschinen, Werkzeuge und Reparaturen,
- Finanzierungskosten und Kredite,
- Steuern und Vorauszahlungen,
- Rücklagen für schlechte Zeiten,
- und erst danach private Lebenshaltung und Altersvorsorge.
Der Staat sieht oft früh die Steuer. Die Krankenkasse sieht den Beitrag. Die Bank sieht die Rate. Der Lieferant sieht die Rechnung. Der Mitarbeiter sieht den Lohn.
Aber die Altersvorsorge des Unternehmers? Die kommt häufig zuletzt. Und genau das ist gefährlich.
Umsatz macht noch keinen Ruhestand. Umsatz bezahlt erst einmal alle anderen.
Der Unternehmer zahlt nicht nur Steuern – er arbeitet als Inkassostelle des Staates
Ein Unternehmer zahlt nicht nur eigene Steuern. Er berechnet, meldet, sammelt, verwaltet und führt auch Steuern und Beiträge ab.
Bei der Umsatzsteuer gilt: Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt. Das bedeutet in der Praxis: Der Unternehmer stellt Umsatzsteuer in Rechnung, führt sie ab, zieht Vorsteuer, dokumentiert Vorgänge und trägt das Risiko, wenn etwas falsch läuft.
Wer Mitarbeiter beschäftigt, muss zusätzlich Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge korrekt behandeln. Die Deutsche Rentenversicherung beschreibt klar: Bei Versicherungspflicht muss der Arbeitgeber die Arbeitnehmeranteile zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung vom Lohn oder Gehalt einbehalten und zusammen mit seinem Arbeitgeberanteil an die Einzugsstelle überweisen.
In normaler Sprache: Der Unternehmer ist nicht nur Betrieb. Er ist auch Zahlstelle, Meldestelle, Vorfinanzierer, Dokumentationsstelle und Haftungsstelle.
Der Staat macht Gesetze. Der Unternehmer muss sie im Alltag bezahlen, anwenden und verantworten.
Vorfinanzierung: Das stille Risiko, über das kaum jemand spricht
Viele Betriebe scheitern nicht daran, dass sie keine Arbeit haben. Sie scheitern daran, dass Geld zu spät kommt.
Der Unternehmer kauft Material. Er zahlt Löhne. Er stellt Fahrzeuge. Er mietet Räume. Er finanziert Maschinen. Er geht in Vorleistung.
Dann schreibt er eine Rechnung. Und wartet.
Wenn der Kunde spät zahlt, bleibt das Risiko beim Unternehmer. Wenn der Kunde gar nicht zahlt, bleibt der Schaden beim Unternehmer. Wenn ein Auftrag länger dauert, bleibt die Liquiditätslücke beim Unternehmer. Wenn der Staat, ein großer Auftraggeber oder ein Konzern spät bezahlt, hilft dem kleinen Betrieb die schöne Rechnung auf dem Papier wenig.
Genau hier liegt eine Wahrheit, die in Rentenkommissionen selten vorkommt: Wer jahrelang vorfinanziert, Rückstände abfängt und Krisen überbrückt, kann am Ende zwar viel bewegt haben – aber trotzdem wenig private Altersvorsorge aufgebaut haben.
Lebensleistung kann auf der Baustelle stehen, in Maschinen stecken oder in offenen Forderungen hängen – aber nicht auf dem Rentenkonto landen.
Insolvenz: Der Unternehmer kann wirklich fallen
Das Risiko des Unternehmers ist nicht theoretisch. Es steht im Gesetz und im echten Leben.
Die Insolvenzordnung kennt Zahlungsunfähigkeit als Eröffnungsgrund. Zahlungsunfähig ist, wer nicht in der Lage ist, fällige Zahlungspflichten zu erfüllen. Bei juristischen Personen kann auch Überschuldung ein Insolvenzgrund sein.
In normaler Sprache: Wenn die Liquidität weg ist, kann der Betrieb fallen. Wenn das Eigenkapital weg ist, kann die Gesellschaft fallen. Wenn Sicherheiten gezogen werden, kann auch private Lebensleistung betroffen sein.
Insolvenz ist nicht nur ein Geschäftsereignis. Für kleine Unternehmer ist Insolvenz oft ein persönlicher Zusammenbruch: Jahre Arbeit. Nächte ohne Schlaf. Streit mit Banken. Druck vom Finanzamt. offene Löhne. beschädigter Ruf. private Bürgschaften. zerstörte Alterspläne.
Der Beamte kann in den Ruhestand gehen. Der Unternehmer kann in die Insolvenz gehen.
Das ist hart formuliert. Aber es beschreibt zwei völlig verschiedene Risikowelten.
Der Selbstständige hat oft keinen Arbeitgeberanteil – er ist sein eigener Risikoapparat
Beim Arbeitnehmer werden Sozialversicherungsbeiträge grundsätzlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Der Arbeitgeber übernimmt also einen Teil der sozialen Sicherungskosten.
Der Selbstständige hat diesen Arbeitgeber nicht. Wenn er sich absichert, muss er seine Absicherung selbst organisieren und wirtschaftlich tragen: Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Altersvorsorge, Berufsunfähigkeit, Betriebshaftpflicht, private Haftung, Rücklagen und Steuern.
Das heißt nicht, dass jeder Selbstständige schutzlos ist. Es gibt Pflichtversicherung für bestimmte Gruppen. Es gibt freiwillige Versicherung. Es gibt berufsständische Versorgung. Es gibt private Vorsorge. Es gibt gute Unternehmer, die vorsorgen.
Aber es heißt: Die Sicherheit entsteht nicht automatisch durch einen Dienstherrn. Sie muss erarbeitet, organisiert, bezahlt und durch Krisen gerettet werden.
Der Beamte bekommt Versorgung aus dem System. Der Selbstständige muss sein System selbst bauen.
Wenn der Unternehmer alt wird, fragt keiner nach den Nächten ohne Schlaf
Ein Unternehmerleben sieht von außen oft einfacher aus, als es ist. Viele sehen nur den Chef. Sie sehen nicht die Verantwortung.
Sie sehen nicht: die Sonntage mit Papierkram, die Nächte mit Liquiditätsplanung, die Mahnungen, die Streitigkeiten, die Gewährleistung, die Krankheitstage ohne Ersatz, die Aufträge mit Verlust, die falschen Entscheidungen, die Steuerprüfung, die Bankgespräche, die Mitarbeiterprobleme, die kaputten Maschinen, die Kunden, die nicht zahlen.
Und wenn dieser Unternehmer mit 65, 67 oder später auf sein Alter schaut, zählt das alles nicht automatisch als Rente. Auf dem Rentenkonto steht nur, was dort tatsächlich versichert und bezahlt wurde. In der privaten Vorsorge steht nur, was nach allen Kosten übrig blieb und konsequent gespart wurde.
Ein Leben lang gearbeitet zu haben, bedeutet für Selbstständige nicht automatisch: ein Leben lang sichere Rentenansprüche aufgebaut zu haben.
Die bittere Wahrheit: Arbeit im Rentenalter ist für viele Realität
Das Statistische Bundesamt weist für 2025 aus: 800.000 Menschen in Deutschland lebten im Rentenalter überwiegend vom eigenen Arbeitseinkommen. Bei den Erwerbstätigen ab 65 Jahren war für rund 43 Prozent die ausgeübte Tätigkeit die vorwiegende Quelle des Lebensunterhalts.
Diese Zahl sagt nicht, dass alle diese Menschen Unternehmer oder Selbstständige sind. Das wäre falsch.
Aber sie zeigt etwas Wichtiges: Arbeiten im Alter ist nicht nur Hobby, Aktivität oder Freude am Beruf. Für viele ist Arbeit im Alter auch wirtschaftliche Notwendigkeit.
Genau deshalb gehört die Frage nach Unternehmern und Selbstständigen in die Rentendebatte. Wer ein Leben lang gearbeitet, Steuern gezahlt, Menschen beschäftigt oder sich selbst durchgebracht hat, darf im Alter nicht einfach aus dem Blick fallen.
Der Staat kassiert in guten Jahren – aber garantiert dem Unternehmer keine Pension
Wenn der Unternehmer Gewinn macht, ist der Staat da. Einkommensteuer. Körperschaftsteuer. Gewerbesteuer. Umsatzsteuer. Lohnsteuer. Sozialversicherungsbeiträge. Vorauszahlungen. Erklärungen. Nachweise. Prüfungen.
Natürlich braucht ein Staat Einnahmen. Natürlich müssen Schulen, Straßen, Verwaltung, Sicherheit, Gerichte, Infrastruktur und Sozialstaat finanziert werden. Das ist nicht der Punkt.
Der Punkt ist: Wer über Jahrzehnte mit seinem Betrieb den Staat mitfinanziert, bekommt daraus nicht automatisch eine sichere Altersversorgung.
Der Beamte wird aus dem Staatssystem versorgt. Der Unternehmer finanziert das Staatssystem mit – und muss seine eigene Versorgung zusätzlich selbst lösen.
Der Unternehmer zahlt in das Land hinein. Aber sein Alter ist oft Privatsache.
Die Lebensleistung des Unternehmers wird politisch zu selten gesehen
Politisch wird der Unternehmer oft nur in zwei Rollen gesehen: als Steuerzahler und als Arbeitgeber.
Er soll investieren. Er soll ausbilden. Er soll Tarifsteigerungen stemmen. Er soll Digitalisierung umsetzen. Er soll Dokumentationspflichten erfüllen. Er soll Datenschutz einhalten. Er soll Arbeitsschutz sichern. Er soll Nachhaltigkeit nachweisen. Er soll pünktlich melden. Er soll pünktlich zahlen.
Aber wenn es um seine eigene Alterssicherung geht, wird er oft behandelt, als sei er allein verantwortlich und grundsätzlich leistungsfähig.
Das ist zu einfach. Ein kleiner Unternehmer ist kein Konzern. Ein Handwerksbetrieb ist keine Versicherung. Ein Selbstständiger ist kein Beamtenapparat. Ein Familienbetrieb ist kein Staatshaushalt.
Lebensleistung ist nicht nur die Zeit im Angestelltenverhältnis. Lebensleistung ist auch: gründen, haften, Mitarbeiter bezahlen, Kunden gewinnen, Krisen überstehen, Steuern zahlen, Verantwortung tragen und trotzdem weitermachen.
Warum „private Vorsorge“ allein zu kurz greift
Natürlich ist private Vorsorge wichtig. Natürlich muss jeder, der kann, vorsorgen. Natürlich ist es gefährlich, Altersvorsorge immer aufzuschieben.
Aber der Satz „Dann muss der Unternehmer eben privat vorsorgen“ greift zu kurz.
Denn private Vorsorge setzt voraus, dass nach Steuern, Kosten, Krisen, Investitionen, Rücklagen, Versicherungen und Lebenshaltung überhaupt dauerhaft Geld übrig bleibt.
Ein Unternehmer kann Jahre haben, in denen er gut verdient. Und Jahre, in denen er aus Rücklagen lebt. Jahre, in denen er investiert. Jahre, in denen er Verluste ausgleicht. Jahre, in denen er Mitarbeiter hält, obwohl es eng ist. Jahre, in denen er selbst zuletzt Geld entnimmt.
Wer solche Lebensläufe mit einem sicheren Beamtenversorgungssystem vergleicht, sieht sofort: Das sind keine gleichen Startbedingungen.
Private Vorsorge ist wichtig. Aber sie ersetzt keine gerechte Systemfrage.
Die Rentenreform darf Selbstständige nicht nur als Problem behandeln
Wenn über Selbstständige und Altersvorsorge gesprochen wird, klingt es oft so, als seien sie ein Problemfall. Zu wenig versichert. Zu wenig Vorsorge. Zu viel Risiko für spätere Grundsicherung.
Das kann in Einzelfällen stimmen. Aber es ist nur die halbe Wahrheit.
Selbstständige sind nicht nur ein Risiko für den Sozialstaat. Sie sind auch Leistungsträger dieses Landes. Sie schaffen Arbeit. Sie schaffen Steuereinnahmen. Sie schaffen Versorgung vor Ort. Sie schaffen Ausbildung. Sie schaffen Innovation. Sie schaffen Selbstverantwortung.
Wer sie in ein gemeinsames Alterssicherungssystem einbeziehen will, muss deshalb ehrlich rechnen: mit Einkommen, mit schwankenden Gewinnen, mit Aufbauphasen, mit Krisen, mit Betriebsrisiko, mit Investitionen, mit bereits vorhandener Vorsorge und mit Übergangsfristen.
Eine Reform darf nicht einfach neue Pflichten auf alte Risiken stapeln. Sie muss die Lebenswirklichkeit von Unternehmern verstehen.
Rente für alle heißt: keine Sonderwelt, aber auch keine Blindheit
Eine echte Rente für alle darf nicht bedeuten: Alle zahlen irgendwie mehr, aber der Beamtenstaat bleibt geschützt.
Sie darf auch nicht bedeuten: Selbstständige werden pauschal belastet, ohne ihre schwankenden Einkommen, ihre Vorleistungen und ihre bisherigen Lebensentscheidungen zu berücksichtigen.
Rente für alle muss heißen: alle Erwerbsformen ehrlich betrachten. Arbeitnehmer. Beamte. Selbstständige. Unternehmer. Politiker. Freiberufler. Handwerker. Pflegekräfte. Fahrer. Verkäuferinnen. Produktionsarbeiter.
Und dann muss die Frage gestellt werden: Warum bauen wir nicht endlich ein gemeinsames, faires und tragfähiges Alterssicherungssystem, in dem Sonderwelten zurückgebaut und Lebensleistung anerkannt wird?
Wer eine Rente für alle will, darf Unternehmer nicht vergessen – und Beamtenpensionen nicht ausklammern.
Die Verbindung zur Petition: Druck von unten
Diese Serie ist kein Selbstzweck. Sie soll sichtbar machen, warum eine echte Rentenreform nicht bei den kleinen Leuten stehenbleiben darf.
Wenn Arbeitnehmer länger arbeiten sollen, muss über Beamtenversorgung gesprochen werden. Wenn Rentner mit kleinen Renten kämpfen, muss über Pensionen gesprochen werden. Wenn Selbstständige und Unternehmer im Alter unsicher sind, muss über ein faires gemeinsames System gesprochen werden.
Genau deshalb gehört die Forderung nach einer Rente für alle in die Öffentlichkeit. Nicht als Schlagwort. Nicht als Neiddebatte. Sondern als Bürgerfrage: Warum finanziert eine breite Erwerbsbevölkerung einen Staat, der sich für Teile seines eigenen Apparates deutlich bessere Sicherheitsregeln leistet?
Der Druck muss von unten kommen. Von Arbeitnehmern. Von Rentnern. Von Handwerkern. Von Unternehmern. Von Selbstständigen. Von Familien. Von Menschen, die rechnen können und sich nicht länger mit Beschwichtigungen abspeisen lassen.
Es geht nicht darum, Unternehmer gegen Arbeitnehmer auszuspielen
Auch dieser Punkt ist wichtig: Unternehmer und Arbeitnehmer dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden.
Der Arbeitnehmer braucht fairen Lohn, sichere Arbeitsbedingungen, Schutzrechte und eine auskömmliche Rente. Der Unternehmer braucht tragbare Abgaben, verlässliche Regeln, zahlende Kunden, weniger Bürokratie und eine realistische Chance auf Altersvorsorge.
Beide stehen im echten Leben oft näher beieinander, als politische Debatten es darstellen. Der kleine Unternehmer kennt die Baustelle. Der Handwerksmeister kennt den Rücken. Der Selbstständige kennt den 12-Stunden-Tag. Der Arbeitgeber in kleinen Betrieben kennt seine Leute persönlich.
Der eigentliche Gegensatz läuft nicht zwischen Arbeiter und kleinem Unternehmer. Der eigentliche Gegensatz liegt zwischen der Risikowelt draußen und der Schutzwelt des Beamtenstaates.
Der Arbeiter und der kleine Unternehmer leben im Risiko. Der Beamtenstaat lebt im Schutz.
Zwischenfazit: Wer zahlt, haftet und schafft, darf im Alter nicht vergessen werden
Der Unternehmer zahlt Steuern. Er führt Beiträge ab. Er finanziert vor. Er trägt Marktrisiko. Er haftet. Er organisiert Arbeit. Er schafft Werte. Er hält Betriebe am Leben.
Aber seine Altersversorgung ist oft nicht sicher. Sie hängt an Gewinnen, Rücklagen, Vorsorgeentscheidungen, Krisen, Gesundheit, Markt und Lebenslauf.
Das ist der große Unterschied: Der Beamte steht in einem Versorgungssystem. Der Unternehmer steht im Risiko.
Deshalb gehört auch der Unternehmer in die Rentendebatte. Nicht als Randfigur. Nicht als angeblich Reicher. Nicht als bloßer Steuerzahler. Sondern als Mensch mit Lebensleistung, Verantwortung und Altersrisiko.
Nicht reden. Rechnen. Nicht beschwichtigen. Offenlegen. Und dann endlich eine Rente für alle denken.
Einordnung, Rechtsstand und Hinweis
- Rechtsstand dieses Beitrags: 05. Juli 2026.
- Keine Steuer- oder Rentenberatung: Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Prüfung durch Steuerberater, Rentenberater, Rechtsanwalt oder Sozialversicherungsträger.
- Selbstständige sind keine einheitliche Gruppe: Es gibt pflichtversicherte Selbstständige, freiwillig Versicherte, berufsständisch Versorgte, privat Vorsorgende und Selbstständige mit erheblichen Vorsorgelücken.
- Keine Pauschalbehauptung: Der Beitrag behauptet nicht, dass jeder Unternehmer arm ist oder jeder Selbstständige ohne Vorsorge dasteht.
- Kernpunkt: Unternehmer und Selbstständige tragen häufig Steuer-, Beitrags-, Liquiditäts-, Haftungs-, Markt- und Insolvenzrisiken, ohne eine beamtenähnliche Versorgungssicherheit zu haben.
- Arbeitnehmer nicht ausspielen: Der Beitrag richtet sich nicht gegen Arbeitnehmerrechte. Arbeitnehmer brauchen Schutz, faire Löhne und sichere Renten.
- Beamte nicht persönlich angreifen: Der Beitrag kritisiert nicht einzelne Beamte als Menschen, sondern die politische Sonderstellung des Beamtenversorgungssystems.
- WOLA.blog-Grundsatz: Keine Neiddebatte. Keine Pauschalverurteilung. Aber alle Erwerbsformen und alle Versorgungssysteme müssen in einer ehrlichen Rentenreform auf den Tisch.
Quellen und Arbeitsgrundlage
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Statistisches Bundesamt:
Erwerbstätigenzahl im Jahr 2025 fast unverändert – Selbstständige einschließlich mithelfender Familienangehöriger: 3,7 Millionen Personen.
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/01/PD26_001_13321.html -
Statistisches Bundesamt:
Erwerbstätigkeit älterer Menschen – Arbeiten im Rentenalter und vorwiegende Quelle des Lebensunterhalts.
https://www.destatis.de/DE/Themen/Querschnitt/Demografischer-Wandel/Aeltere-Menschen/erwerbstaetigkeit.html -
Deutsche Rentenversicherung:
Selbstständige – Pflichtversicherung bestimmter selbstständig Tätiger, freiwillige Versicherung und Antragspflichtversicherung.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Arbeitnehmer-und-Selbststaendige/03_Selbststaendige/selbststaendige_node -
Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet:
§ 2 SGB VI – Versicherungspflicht selbständig Tätiger.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__2.html -
Deutsche Rentenversicherung:
Pflicht- und freiwillig Versicherte – Hinweise zur Versicherungspflicht und freiwilligen Versicherung.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Arbeitnehmer-und-Selbststaendige/02_Pflicht-und-freiwillig-Versicherte/pflicht-und-freiwillig-versicherte_node -
Deutsche Rentenversicherung:
Selbstständig – wie die Rentenversicherung Sie schützt, Broschüre zur Absicherung Selbstständiger.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/selbstaendig_wie_rv_schuetzt_aktuell.pdf -
Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet:
§ 2 Umsatzsteuergesetz – Unternehmer, Unternehmen.
https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__2.html -
Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet:
§ 15 Einkommensteuergesetz – Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__15.html -
Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet:
§ 18 Einkommensteuergesetz – Einkünfte aus selbständiger Arbeit.
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__18.html -
Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet:
Gewerbesteuergesetz, insbesondere § 7 GewStG – Gewerbeertrag.
https://www.gesetze-im-internet.de/gewstg/__7.html -
Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet:
Abgabenordnung, § 149 AO – Abgabe der Steuererklärungen.
https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__149.html -
Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet:
SGB IV – Gesamtsozialversicherungsbeitrag, Zahlungspflichten und Arbeitgeberverfahren.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/ -
Deutsche Rentenversicherung:
Arbeitgeber – Arbeitnehmer richtig versichern, Hinweise zur Einbehaltung und Abführung von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteilen.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/arbeitgeber_arbeitnehmer_richtig_versichern.pdf -
Bundesministerium der Finanzen:
Lohnsteuer – Arbeitgeber müssen Lohnsteuer an das zuständige Finanzamt abführen.
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Glossareintraege/L/lohnsteuer.html -
Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet:
Insolvenzordnung, § 17 InsO – Zahlungsunfähigkeit.
https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__17.html -
Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet:
Insolvenzordnung, § 19 InsO – Überschuldung.
https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__19.html -
Institut für Mittelstandsforschung Bonn:
Unternehmensinsolvenzen und Gründungen/Unternehmensschließungen als statistische Arbeitsgrundlage.
https://www.ifm-bonn.org/statistiken/gruendungen-und-unternehmensschliessungen/unternehmensinsolvenzen -
Deutsche Rentenversicherung:
Wie wird meine Rente berechnet? Rentenformel, Entgeltpunkte, Zugangsfaktor, aktueller Rentenwert und Rentenartfaktor.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Wie-wird-meine-Rente-berechnet/wie-wird-meine-rente-berechnet_node -
Deutsche Rentenversicherung:
Grundsicherung – wenn Rente oder Erwerbsminderungsrente nicht für den Lebensunterhalt reichen.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/In-der-Rente/Grundsicherung
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