Rentenkommission: Renten-Kosmetik statt Gerechtigkeit
Arbeitnehmer, Selbstständige, Unternehmer und Mittelstand sollen immer weiter zahlen. Aber beim Beamtenapparat bleibt die Politik wieder vorsichtig. Genau das ist der Fehler.
Die Rentenkommission legt Empfehlungen vor. Die Politik spricht von Reform, Zukunftssicherung und Generationengerechtigkeit.
Ich nenne es anders:
Renten-Kosmetik mit Schonprogramm für den Staatsapparat.
Denn wieder wird über Arbeitnehmer gesprochen. Wieder wird über Selbstständige gesprochen. Wieder wird über längeres Arbeiten gesprochen. Wieder wird über neue Zusatzmodelle gesprochen.
Aber beim eigenen Staatsapparat bleibt die Sprache weich.
Bei den Beamtenpensionen heißt es dann nur: Sie sollen „näher herangeführt“ werden.
Was soll das heißen?
- „Näher heranführen“ ist keine Reform.
- „Näher heranführen“ ist keine Zahl.
- „Näher heranführen“ ist kein Stichtag.
- „Näher heranführen“ ist kein Beitragssatz.
- „Näher heranführen“ ist kein Kassensturz.
Das ist politische Watte.
Und Deutschland hat keine Zeit mehr für Watte.
Der Bürger soll zahlen – der Staatsapparat wird geschont
Der normale Arbeitnehmer soll länger arbeiten.
Die Rente mit 63 soll verschwinden. Das Rentenalter soll steigen. Selbstständige sollen stärker einbezogen werden. Neue Vorsorgemodelle sollen aufgebaut werden.
Alles wird mit Demografie, Finanzierungsdruck und Generationengerechtigkeit begründet.
Aber wenn es um Beamtenpensionen geht, wird plötzlich vorsichtig formuliert.
Dann gibt es keine klare Ansage. Keinen harten Stichtag. Keine gemeinsame Kasse. Keine gleiche Pflicht für alle.
Da gilt offenbar wieder das alte Prinzip: Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.
Der Staatsapparat schützt seine eigenen Strukturen. Genau das ist der Punkt.
Der Staat verlangt vom Arbeitnehmer Beiträge. Der Staat verlangt vom Unternehmer Steuern. Der Staat verlangt vom Selbstständigen Risiko. Der Staat verlangt vom Mittelstand Durchhaltevermögen.
Aber wenn es um die eigene Altersversorgung des Staates geht, wird nicht mit derselben Härte gerechnet.
48 Prozent für die einen – bis zu 71,75 Prozent für die anderen
Jetzt kommen wir zum Kern der Ungerechtigkeit.
Den normalen Arbeitnehmern wird erklärt, das Rentenniveau müsse stabilisiert werden. Es wird über 48 Prozent gesprochen. Vielleicht etwas mehr, vielleicht später weniger, vielleicht mit Zusatzsäule, vielleicht mit längerer Lebensarbeitszeit.
Aber im Beamtenbereich bleibt der Höchstruhegehaltssatz bei bis zu 71,75 Prozent.
Natürlich sind diese beiden Werte technisch nicht identisch berechnet. Das Rentenniveau ist eine modellhafte Größe der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Ruhegehaltssatz der Beamten bezieht sich auf ruhegehaltfähige Dienstbezüge.
Aber genau darin liegt doch das Problem:
Für normale Arbeitnehmer wird mit komplizierten Formeln, Haltelinien, Nachhaltigkeitsfaktoren, Rentenwerten und Beitragssätzen gearbeitet.
Für Beamte gibt es ein eigenes Versorgungssystem, das viel näher an der bisherigen Besoldung bleibt.
Das kann man den Menschen nicht mehr erklären.
Der Arbeitnehmer, der das System über Jahrzehnte mitfinanziert, soll am Ende mit einem Rentenniveau um 48 Prozent leben.
Der Selbstständige, der Risiko trägt, soll zusätzlich in die Rentenversicherung hineingezogen werden.
Der Unternehmer, der Arbeitsplätze schafft, soll weiter zahlen.
Der Mittelstand soll weiter Steuern, Abgaben, Löhne, Sozialbeiträge, Bürokratiekosten und Risiken tragen.
Und der Staatsapparat selbst bleibt bei seiner Sonderversorgung.
Der Staat darf seine eigenen Leute nicht dauerhaft besser absichern als die Menschen, die das Geld für diesen Staat erwirtschaften.
Die Zahlen gehören auf den Tisch
Bei Pensionen sprechen wir nicht über Kleingeld.
2024 kosteten Pensionen ehemaliger Staatsbediensteter rund 56,9 Milliarden Euro. Dazu kamen rund 9 Milliarden Euro für Hinterbliebenenversorgung.
Das durchschnittliche Ruhegehalt der Pensionäre lag Anfang 2025 bei 3.416 Euro brutto im Monat.
Die rechnerische Standardrente nach 45 Jahren Durchschnittsverdienst liegt bei einem Rentenwert von 40,79 Euro bei rund 1.835 Euro brutto im Monat.
Das ist der Punkt.
Ein durchschnittliches Ruhegehalt im Beamtenbereich liegt fast doppelt so hoch wie die Standardrente eines Arbeitnehmers, der 45 Jahre lang Durchschnittsverdienst erreicht hat.
Und trotzdem wird beim Arbeitnehmer härter gerechnet als beim Beamtenapparat.
Das ist nicht sozial.
Das ist nicht gerecht.
Das ist eines Sozialstaates, wie Deutschland sich nennt, nicht würdig.
Beamtenpensionen kommen nicht aus einem Zaubertopf
Jetzt muss ein weiterer Punkt klar ausgesprochen werden:
Beamtenpensionen werden nicht aus einem geheimen, sauber angesparten Sondertopf bezahlt, der irgendwo unangetastet bereitliegt.
Sie werden im Kern aus den laufenden Haushalten von Bund, Ländern und Kommunen finanziert.
Also aus Steuermitteln.
Und diese Steuermittel kommen von allen:
- von Arbeitnehmern,
- von Selbstständigen,
- von Unternehmern,
- vom Mittelstand,
- von Verbrauchern,
- von Betrieben,
- von Menschen, die arbeiten, kaufen, zahlen und wirtschaften.
Genau deshalb ist es falsch, wenn Politik so tut, als sei die Beamtenversorgung nur eine interne Verwaltungsfrage.
Nein.
Beamtenpensionen sind eine Staatsausgabe.
Und jede Staatsausgabe muss ehrlich im Haushalt sichtbar sein.
Wenn der Staat Beamte einstellt, dann muss er auch die spätere Versorgung dieser Beamten vollständig einkalkulieren.
Jedes Unternehmen muss Gehälter, Löhne, Sozialabgaben, Rückstellungen und Verpflichtungen einplanen.
Warum soll der Staat bei seinen eigenen Leuten anders behandelt werden?
Wer Beamte einstellt, bestellt nicht nur ein heutiges Gehalt. Er bestellt auch eine spätere Pensionsrechnung.
Der Staat muss seine Beamtenversorgung ehrlich im Haushalt ausweisen
Hier muss Schluss sein mit dem Wegducken.
Pensionen sind keine normale Rentenkassenfrage. Beamtenpensionen werden nicht wie normale Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung finanziert. Sie sind Versorgungslasten des Staates.
Und genau deshalb muss der Staat diese Kosten ehrlich als Staatsausgaben planen.
Wenn der Staat Beamte einstellt, dann entsteht nicht nur ein heutiges Gehalt.
Es entsteht eine langfristige Verpflichtung:
- Besoldung während der aktiven Dienstzeit,
- Beihilfe,
- spätere Pension,
- Hinterbliebenenversorgung,
- und eine Belastung für kommende Haushalte.
Diese Kosten müssen vollständig sichtbar gemacht werden.
Jede neue Beamtenstelle muss mit ihrer späteren Versorgungslast ausgewiesen werden.
Erst dann sieht der Bürger, was der Staatsapparat wirklich kostet.
Und erst dann wird der Staat vorsichtiger damit, immer neue Beamtenstellen, neue Ämter, neue Beauftragte und neue Verwaltungsstrukturen aufzubauen.
Die Rentenkasse ist keine Ersatzkasse für politische Versäumnisse
Ein weiterer Punkt gehört in diese Debatte:
Die gesetzliche Rentenversicherung darf nicht als politische Ersatzkasse für gesamtgesellschaftliche Aufgaben missbraucht werden.
Seit Jahren gibt es Streit über sogenannte nicht beitragsgedeckte oder versicherungsfremde Leistungen.
Gemeint sind Leistungen, die politisch gewollt sind, aber nicht vollständig durch vorherige Beiträge der Versicherten gedeckt sind.
Solche Leistungen können sozialpolitisch begründet sein. Das ist nicht automatisch falsch.
Aber dann muss der Staat sie auch ehrlich aus Steuermitteln bezahlen.
Es kann nicht sein, dass politische Entscheidungen auf die Rentenversicherung geladen werden und am Ende die Beitragszahler die Lücke tragen.
Für 2023 wurden die nicht beitragsgedeckten Leistungen der allgemeinen Rentenversicherung auf rund 124 Milliarden Euro geschätzt. Die Bundeszuschüsse lagen dagegen bei rund 84 Milliarden Euro.
Das bedeutet eine Unterdeckung von rund 40 Milliarden Euro in einem Jahr.
Das ist der entscheidende Punkt.
Wenn der Staat gesamtgesellschaftliche Aufgaben beschließt, muss er sie auch gesamtgesellschaftlich finanzieren.
Also aus dem Steuerhaushalt.
Nicht still und leise über die Beitragszahler der Rentenversicherung.
Was ist mit den angeblich 980 Milliarden Euro?
In der öffentlichen Debatte kursiert seit Jahren die Zahl von rund 900, 950 oder fast 980 Milliarden Euro, die der Rentenkasse angeblich über Jahrzehnte durch nicht ausreichend finanzierte versicherungsfremde Leistungen entzogen worden seien.
Diese Zahl muss sauber geprüft werden.
Sie ist kein einzelner Geldtopf, der heute irgendwo liegen müsste.
Sie ist auch nicht dasselbe wie eine einfache Überweisung, die jemand aus der Rentenkasse genommen und auf ein anderes Konto geschoben hat.
Aber die politische Frage dahinter ist berechtigt:
Wie viel hat der Staat der Rentenversicherung über Jahrzehnte an Aufgaben auferlegt, ohne diese vollständig aus Steuermitteln zu bezahlen?
Genau diese Frage muss auf den Tisch.
Nicht als Gerücht.
Nicht als Stammtischzahl.
Sondern als offizieller Kassensturz.
Die Bundesregierung, die Rentenversicherung und der Bundestag müssen offenlegen:
- Welche nicht beitragsgedeckten Leistungen wurden seit 1957 über die Rentenversicherung abgewickelt?
- Welche davon waren gesamtgesellschaftliche Aufgaben?
- Welche Beträge wurden aus Beiträgen der Rentenversicherten finanziert?
- Welche Beträge wurden durch Bundeszuschüsse vollständig gedeckt?
- Welche Unterdeckungen entstanden jährlich?
- Wie hoch ist die kumulierte Unterdeckung?
- Welche politischen Entscheidungen haben diese Lasten verursacht?
Das ist der Kassensturz, den dieses Land braucht.
Wenn die Rentenkasse über Jahrzehnte zur Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben herangezogen wurde, dann darf die Politik heute nicht so tun, als seien allein die Rentner, Arbeitnehmer und Selbstständigen das Problem.
Dann ist das Problem auch politische Zweckverlagerung.
Dann ist das Problem auch fehlende Ehrlichkeit im Haushalt.
Dann ist das Problem auch ein Staat, der Aufgaben beschließt, aber die Kosten nicht sauber dort ausweist, wo sie hingehören.
Jede neue Beamtenstelle ist eine Rechnung an die junge Generation
Wir müssen auch über die jungen Menschen sprechen.
Was ist mit den heutigen 20- und 30-Jährigen, die gerade ins Berufsleben einsteigen?
Was bleibt denen eigentlich noch?
Sie sollen arbeiten. Sie sollen Beiträge zahlen. Sie sollen Steuern zahlen. Sie sollen Mieten, Energie, Krankenkasse, Pflegeversicherung, Inflation und steigende Lebenshaltungskosten tragen.
Und gleichzeitig sollen sie später ein Rentensystem finanzieren, das heute schon unter Druck steht.
Wenn jetzt zusätzlich immer neue Staatsstellen aufgebaut werden, neue Ämter entstehen, neue Behörden wachsen und neue Versorgungsansprüche produziert werden, dann wird die Rechnung nur weiter nach vorne geschoben.
Aber irgendwann liegt sie bei der jungen Generation auf dem Tisch.
Diese jungen Leute fragen zu Recht:
Wovon sollen wir später eigentlich noch profitieren, wenn heute schon alles auf Kante genäht ist?
Ein Staat, der seinen eigenen Apparat immer weiter ausbaut, aber jungen Beitragszahlern keine ehrliche Perspektive bietet, handelt verantwortungslos.
Der Staat bläht sich auf – und erwartet Loyalität vom eigenen Apparat
Natürlich weiß die Politik, warum sie bei Beamtenpensionen vorsichtig ist.
Der Staatsapparat ist die Maschine, auf der Politik läuft.
Ministerien, Behörden, Verwaltungen, Schulen, Polizei, Justiz, Finanzämter, Ämter, Kontrollstellen und neue Beauftragte: Ohne diesen Apparat funktioniert der Staat nicht.
Aber genau deshalb besteht ein Interessenkonflikt.
Wer den eigenen Apparat hart anfasst, riskiert Widerstand im eigenen System.
Wer Pensionen, Verbeamtung, Stellenaufbau und Versorgungslasten wirklich auf den Prüfstand stellt, macht sich bei den treuen Dienern des Staates nicht beliebt.
Aber Politik darf nicht aus Angst vor dem eigenen Apparat kneifen.
Ein Staat, der sich nicht traut, seine eigenen Kostenstrukturen offenzulegen, kann vom Bürger keine immer neuen Opfer verlangen.
Der Staat muss seinen Beamten gegenüber fair sein. Aber Fairness gegenüber Beamten darf nicht bedeuten, dass Arbeitnehmer, Selbstständige, Unternehmer und junge Generationen die Rechnung allein tragen.
Der Staat darf Loyalität nicht dadurch erkaufen, dass er den eigenen Apparat schont und die Rechnung an Beitragszahler und Steuerzahler weiterreicht.
Die Leistungsträger werden zur Melkkuh des Systems gemacht
Das Bittere an dieser Rentendebatte ist: Ausgerechnet diejenigen, die das Geld in diesem Land erwirtschaften, werden immer weiter belastet.
Der Arbeitnehmer zahlt Beiträge. Der Arbeitgeber zahlt mit. Der Selbstständige trägt Risiko. Der Unternehmer schafft Arbeit, zahlt Steuern, Vorleistungen, Versicherungen, Löhne und Abgaben.
Und genau diese Gruppen sollen jetzt wieder stärker herangezogen werden.
Das ist der eigentliche Skandal.
Der produktive Teil des Landes wird behandelt wie eine Kuh, die man immer weiter melkt – bis sie irgendwann zusammenbricht.
Aber eine Kuh, die zu Tode gemolken wird, gibt am Ende keine Milch mehr.
Übertragen auf Deutschland heißt das:
Wenn Arbeitnehmer, Mittelstand, Selbstständige, Handwerk und Industrie immer weiter belastet werden, bricht irgendwann genau die Grundlage weg, von der der Staat lebt.
Dann fehlen Beiträge. Dann fehlen Steuern. Dann fehlen Arbeitsplätze. Dann fehlen Betriebe. Dann fehlen Investitionen.
Ein Sozialstaat kann aber nicht gegen diejenigen arbeiten, die ihn finanzieren.
Wer Leistung bestraft, zerstört die Grundlage des Sozialstaates.
Keine Rentenreform ohne Angleichung von Rente und Pension
Darum reicht es nicht, Beamtenpensionen irgendwann einmal „näher heranzuführen“.
Das ist keine Reform.
Das ist ein Ausweichmanöver.
Eine echte Reform müsste klar sagen:
Rente und Pension müssen langfristig in ein gemeinsames, nachvollziehbares Alterssicherungssystem überführt werden.
Nicht morgen mit der Brechstange.
Nicht verfassungswidrig.
Nicht durch willkürliche Enteignung bestehender Ansprüche.
Aber verbindlich.
Mit Stichtag. Mit Übergangsfristen. Mit klarer Zielquote. Mit echter Vergleichbarkeit.
Ob das Ziel am Ende 60 Prozent, 65 Prozent oder ein anderes tragfähiges Modell ist, muss sauber gerechnet werden.
Aber eins kann nicht bleiben:
Dass die einen über Jahrzehnte Beiträge zahlen, ein Rentenniveau um 48 Prozent verteidigen müssen und gleichzeitig die Sonderversorgung des Staatsapparats bei bis zu 71,75 Prozent unangetastet bleibt.
Das ist kein sozialer Ausgleich.
Das ist Besitzstandswahrung.
Was eine echte Reform sofort festlegen müsste
Eine ehrliche Renten- und Pensionsreform müsste folgende Punkte klar aussprechen:
- Keine Rentenreform ohne Pensionsreform.
- Keine Einbeziehung der Selbstständigen, solange Beamtenpensionen nur weich behandelt werden.
- Keine neue Beamtenstelle ohne Ausweis der späteren Versorgungslast.
- Keine Ausweitung des Staatsapparats ohne Pensionsrechnung.
- Keine Sonderversorgung ohne klare Begründung.
- Keine Reform ohne Zahlen, Fristen und Stichtage.
- Keine Solidarität nur für Arbeitnehmer und Selbstständige.
- Keine gesamtgesellschaftlichen Leistungen über Beitragszahler verstecken.
- Kein Rentenpaket ohne offiziellen Kassensturz zu nicht beitragsgedeckten Leistungen.
Wer Solidarität fordert, muss selbst Teil dieses Systems sein.
Auch Beamte.
Auch Politiker.
Auch der Staat selbst.
Schluss
Die Rentenkommission liefert keinen großen Wurf.
Sie liefert Verwaltungssprache.
Sie liefert Eingriffe bei Arbeitnehmern und Selbstständigen.
Sie liefert neue Belastungen für Menschen, die ohnehin schon arbeiten, zahlen und Risiko tragen.
Aber sie liefert keine harte, durchgerechnete, verbindliche Pensionsreform.
Und sie liefert keinen ehrlichen Kassensturz darüber, welche Lasten der Staat der Rentenversicherung über Jahrzehnte aufgebürdet hat.
Das kann so nicht bleiben.
Deutschland kann nicht immer neue Staatsbedienstete aufbauen, neue Ämter schaffen, neue Versorgungslasten produzieren und gleichzeitig dem normalen Bürger erklären, für seine Rente sei kein Geld mehr da.
Deutschland kann auch nicht gesamtgesellschaftliche Aufgaben beschließen und sie dann über Beitragszahler verstecken.
So fährt man einen Sozialstaat gegen die Wand.
Deutschland braucht keine Renten-Kosmetik.
Deutschland braucht eine Altersversorgung, die diesen Namen verdient.
Mit gleichen Maßstäben.
Mit Wahrheit.
Mit Zahlen.
Mit einem Kassensturz.
Und mit dem Ende der Schonzone für den eigenen Staatsapparat.
Quellenhinweis:
Zahlenbasis: BMAS zum Rentenniveau und zur Rentenkommission, Deutsche Rentenversicherung zum aktuellen Rentenwert und zu nicht beitragsgedeckten Leistungen, Destatis zu Pensionen und Versorgungsempfängern, Beamtenversorgungsgesetz zum Höchstruhegehaltssatz, öffentliche Debatte zu kumulierten Unterdeckungen bei versicherungsfremden beziehungsweise nicht beitragsgedeckten Leistungen. Stand der Einordnung: Juni 2026.
Rentenkommission: Schulnote 5-
Viel Verwaltungssprache, wenig Gerechtigkeit: Arbeitnehmer, Selbstständige und junge Beitragszahler sollen weiter belastet werden, während Beamtenpensionen wieder nur weich „näher herangeführt“ werden. Ohne harte Pensionsreform ist das keine echte Rentenreform.
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